Verbindliche Hinweise zur Erbringung und Abrechnung der Leistungskomplexe ab 01.01.2017:
"Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben Tätigkeiten ambulanter Pflegedienste für Pflegebedürftige.
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen bzw. Modulen Mobilität (1), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3), Selbstversorgung (4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (5), Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6). Wobei alle Module bei der Festlegung des Pflegegrades in unterschiedlicher Wertigkeit einfließen. Die Module 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden zur Ermittlung des Pflegegrades nicht herangezogen und sind lt. 3. Empfehlungen des Expertenbeirats (2013) lediglich eine geeignete Informationsquelle für eine individuelle Pflege- und Hilfeplanung."
Daraus folgt, dass die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte sich stets nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen auszurichten haben. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel erbracht, die Selbstversorgungspotenziale zu erhalten und stärken.
"Bei der Leistungsbeschreibung wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Das konkrete Leistungsgeschehen richtet sich daher an der konkreten Beeinträchtigung bzw. dem individuellen Pflegebedarf aus. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege, einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen, stellt keine besondere, eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen.
Jedem einzelnen Leistungskomplex sind die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind, soweit möglich, die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 und 29 abzurechnen.
Soweit Angehörige und / oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, ist vom Pflegedienst auf notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahmen hinzuweisen.
Der Pflegedienst ist für die Qualität der Leistungen seiner Einrichtung verantwortlich.
Mit den ausgewiesenen Vergütungen nach Punkten eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Die für die jeweilige Leistung erforderliche Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil des Leistungskomplexes und nicht gesondert vergütungsfähig.
Der Leistungseinsatz nach Zeit beginnt grundsätzlich mit dem Betreten der Häuslichkeit und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit beginnt der Einsatz nach Zeit mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Werden in einem Einsatz sowohl verrichtungsbezogene Tätigkeiten als auch Leistungen nach Zeit erbracht, beginnt und / oder endet die Leistungszeit der nach Zeit abgerechneten Leistung mit Beginn bzw. Ende der verrichtungsbezogenen Tätigkeit. Der Leistungseinsatz nach Zeit beinhaltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leistungserbringung vor Ort (Leistungszeit).
In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf und den Ressourcen des Pflegebedürftigen ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
Alle Vergütungen gelten unabhängig von Wochentag und Uhrzeit.
Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.
Leistungen nach dem Leistungskomplex 31 / 32 sind gegenüber den Sozialhilfeträgern vorbehaltlich der Änderung des SGB XII nicht abrechnungsfähig. Leistungen, die nach dem SGB XII erbracht werden, bleiben hiervon unberührt."
Übersicht der Leistungen der ambulanten Pflege SGB XI (ab 01.01.2017)
Abrechnungsschlüssel | 35(freigemein.) 36(privater Anbieter) 08(Land) 001(Preisliste) | vdek | 003 (Preisliste) | ||
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Leistungskomplex | Abrechnungspositionsnr. | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Vergütung |
1 | 01010001 | Ganzwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29 |
1. Waschen, Duschen, Baden | 426 | 19,17 € |
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege | |||||
3. Rasieren | |||||
4. Hautpflege | |||||
5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) | |||||
6. Nagelpflege | |||||
7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken | |||||
8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches | |||||
9. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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2 | 01010002 | Teilwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29 |
1.Teilwaschung (z.B. Intimbereich) | 228 | 10,26 € |
2.Mund-, Zahn- und Lippenpflege | |||||
3. Rasieren | |||||
4. Hautpflege | |||||
5. Haarpflege | |||||
6. Nagelpflege | |||||
7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken | |||||
8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches | |||||
9. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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3 | 01010003 | Ausscheidungen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 21, 23 - 28 |
1. Utensilien bereitstellen, anreichen | 104 | 4,68 € |
2. zur Toilette führen | |||||
3. Unterstützung und allgem. Hilfestellung(Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
4. Überwachung der Ausscheidung | |||||
5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes | |||||
6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel und Entleerung des Stomabeutels) | |||||
7. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung | |||||
8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege | |||||
9. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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4 | 01010004 | Selbständige Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5; 16 - 18; 20; 24 - 28 |
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) |
104 | 4,68 € |
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen | |||||
3. Entsorgen der benötigten Materialien | |||||
4. Säubern des Arbeitsbereiches | |||||
5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen | |||||
6. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale | |||||
5 | 01010005 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a-18;20; 24;27, 28 |
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken | 260 | 11,70 € |
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen | |||||
3. Darreichung der Nahrung und von Getränken | |||||
4. Entsorgen der benötigten Materialien | |||||
5. Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen) | |||||
6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) | |||||
7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen | |||||
8. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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6 | 01010006 | Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung | 104 | 4,68 € |
2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung | |||||
3. Nachbereitung | |||||
4. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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7 | 01010007 | Lagern/Betten Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 -18; 20, 23 - 30 |
1. Richten des Bettes | 104 | 4,68 € |
2. Wechseln der Bettwäsche | |||||
3. Körper- und situationsgerechtes Lagern | |||||
4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen | |||||
5. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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8 | 01010008 | Mobilisation Mindesteinsatzdauer 15 Min. (nur als selbständige Leistung abrechenbar) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 17, 27 - 29 |
1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett | 187 | 8,42 € |
2. An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken | |||||
3. Aufstehen / Zubettgehen | |||||
4. Sitz-, Geh- und Stehübungen(ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen | |||||
5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung | |||||
6. Hilfe beim Treppensteigen | |||||
8. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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9 | 01010009 | Arztbesuche Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17 |
1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Ärzten unumgänglich ist. | 360 | 16,20 € |
10 | 01010010 | Beheizen des Wohnbereiches Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17 |
1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld | 60 | 2,70 € |
2. Inbetriebnahme des Heizofens(nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung) | |||||
3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen | |||||
11 | 01010011 | Einkaufen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17 |
1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs | 150 | 6,75 € |
2. Einkaufen(incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung(z.B. Bank- und Behördengänge) | |||||
3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel | |||||
4. Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel | |||||
5. Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen und abholen | |||||
12 | 01010012 | Zubereiten von warmen Speisen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel | 150 | 6,75 € |
2. Zubereiten von warmen Speisen | |||||
3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen) | |||||
4. Entsorgen des verbrauchten Materials | |||||
13 | 01010013 | Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung
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1. Aufräumen und / oder Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung(z. B. Wohn-/Schlafraum, Bad, Toilette, Küche) | 540 | 24,31 € |
2. Trennen und Entsorgen des Abfalls | |||||
14 | 01010014 | Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung | 1. Waschen und trocknen | 360 | 16,20 € |
2. Bügeln | |||||
3. Ausbessern | |||||
4. Sortieren und einräumen | |||||
5. Schuhpflege | |||||
15 | 01010015 | Hausbesuchspauschale (bis zu 2 x je Tag ab- rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. |
1. Anfahrt | 1,73 € | |
2. Dokumentation | |||||
15a | 0101015a | Erhöhte Hausbesuchspauschale(bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar) Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar. |
1. Anfahrt | 4,44 € | |
2. Dokumentation Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29, 30, 31 oder 32 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31 oder 32 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz. |
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16 | 01010016 | Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) incl. Hausbesuchspauschale |
1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes | 1.600 | 72,02 € |
2. Festellung der Pflegeprobleme | |||||
3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen | |||||
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages | |||||
5. Planung der Pflegeeinsätze | |||||
6. Informationen über weitere Hilfen | |||||
7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt | |||||
8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers | |||||
9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote | |||||
10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung | |||||
16a | 0101016a | Folgebesuch incl. Hausbesuchspauschale |
1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld | 900 | 40,51 € |
2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen | |||||
3. Feststellung der Ressourcen der Pflegebedürftigen | |||||
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/ -schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages | |||||
5. Planung der Plfegeeinsätze | |||||
6. Informationen über weitere Hilfen | |||||
7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt | |||||
8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers | |||||
9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote | |||||
10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung | |||||
17 | 09010017 | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 Satz 6 SGB XI nach Grad 1 | 1. Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungsperson | Grad 1 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag | bis zu 23,00 € |
2. Einschätzung der individuellen Situation | |||||
3. Hinweise auf Hilfestellungen | |||||
4. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten | |||||
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung | |||||
6. incl. Hausbesuchspauschale | |||||
17a | 0901017a | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 2 oder 3 | 1. Beratung und Unterstützung der Pflegeperson | Grad 2 und 3 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag | bis zu 23,00 € |
2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen | |||||
3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln | |||||
4. Hinweis auf Pflegekurse | |||||
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung | |||||
6. incl. Hausbesuchspauschale | |||||
17b | 0901017b | Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 4 oder 5 | 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen | Grad 4 und 5 bis zu dem in § 37 (3) SGB XI vorgesehenen Betrag | bis zu 33,00 € |
2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen | |||||
3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln | |||||
4. Hinweise auf Pflegekurse | |||||
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung | |||||
6. incl. Hausbesuchspauschale | |||||
Verbundene Leistungskomplexe | |||||
18 | 01010018 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 633 | 28,49 € |
1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
4 Selbständige Nahrungsaufnahme | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
19 | 01010019 | Große Grundpflege | Leistungskomplexe: | 467 | 21,02 € |
1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
20 | 01010020 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 467 | 21,02 € |
2 Teilwaschung | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
4 Selbständige Nahrungsaufnahme | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
21 | 01010021 | Kleine Grundpflege | Leistungskomplexe: | 301 | 13,55 € |
2 Teilwaschung | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
22 | 01010022 | Große hauswirtschaftl. Versorgung | Leistungskomplexe: | 760 | 34,21 € |
13 Reinigen der Wohnung | |||||
14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung | |||||
23 | 01010023 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: | 540 | 24,31 € |
1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
24 | 01010024 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 768 | 34,57 € |
1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
25 | 01010025 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: | 363 | 16,34 € |
2 Teilwaschung | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
26 | 01010026 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: | 602 | 27,10 € |
2 Teilwaschung | |||||
3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) | |||||
5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |||||
7 Lagern/Betten | |||||
27 | 01010027 | Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15, 16-30) |
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten | 104 | 4,68 € |
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen | |||||
3. Richten des Bettes | |||||
4. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
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28 | 01010028 | Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15, 16-30) |
1. An- und/oder Auskleiden(incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) | 104 | 4,68 € |
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen | |||||
3. Richten des Bettes | |||||
4. und außerdem bei - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
|||||
29 | 01010029 | Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28) |
Leistungskomplexe: | 176 | 7,92 € |
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 | |||||
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 | |||||
30 | 01010030 | Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28) |
1. Wechseln der Bettwäsche | 80 | 3,60 € |
2. Richten des Bettes | |||||
31 | 0102015 | Pflegerische Betreuung Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder Hilfen erbracht wurde (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) |
Begleitung: z. B. | je Minute | 0,47 € |
1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen | |||||
2. Spaziergänge | |||||
3. Begleitung zum Friedhof | |||||
4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, (z. B. Konzert, Theater, Fußballspiel) | |||||
5. Behördengänge | |||||
Unterstützung: z. B. | |||||
1. Unterstützung bei Spiel und Hobby | |||||
2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren | |||||
3. Unterstützung bei emotionalen Problemlagen | |||||
4. Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen | |||||
5. Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen | |||||
Beaufsichtigung: z. B. | |||||
1. Anwesenheit, u. a. um Sicherheit zu vermitteln | |||||
2. Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen | |||||
3. Orientierungshilfen | |||||
Hilfen: z. B. | |||||
1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen | |||||
2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch | |||||
3. Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen | |||||
4. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur | |||||
5. kognitiv fördernde Maßnahmen | |||||
6. Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen | |||||
7. Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus | |||||
32 | 0102016 | Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können. (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) |
1. Wechseln der Bettwäsche | je Minute | 0,47 € |
1. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsystemen, Gärtnerdiensten, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch: bspw. Einkaufszettel schreiben) etc. | |||||
2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragstellungen, Bankgeschäften etc. | |||||
3. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuchen bei Therapeuten etc. |